Richter, Johannes

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Richter, Johannes

* 02.11.1895 in Stettin

† 23.4.1970 in Bad Wiessee

Schriftsetzer, Redakteur, Leihbuchhändler, Chefredakteur

- SAJ 1911, SPD 1915–1933, Stadtverordneter und
Fraktionsvorsitzender in Altona, SPD ab 1945,
Mitglied des Landesvorstandes, MdBü

- 2 Wochen KZ Fuhlsbüttel 1944 (Gewitteraktion)

- Verlust des Arbeitsplatzes, Berufsverbot, Polizeiaufsicht

Leben und Werk

Johannes Richter besuchte die Volksschule in Stettin. Nach einer Ausbildung als Schriftsetzer war er ab 1919 als Lokalredakteur beim Stettiner "Volksboten” tätig. Richter schloss sich 1911 der sozialistischen Jugendbewegung an und wurde vier Jahre später Mitglied der SPD. Schon bald übernahm er leitende Funktionen. 1916 wurde er Vorsitzender der Arbeiterjugend in Stettin und drei Jahre später Vorsitzender der Arbeiterjugendvereine in Pommern. Von 1919 bis 1922 war er als Bezirksjugendsekretär tätig und Vorsitzender des SPD-Bildungsausschusses für Pommern. Außerdem gehörte er dem Stettiner SPD-Vorstand an.

1922 wechselte Richter zum "Hamburger Echo”. Hier arbeitete er bis 1928 in der Lokalredaktion, dann wurde er in die politische Redaktion berufen. In dieser Position gehörte er bis zum Verbot der Zeitung durch die Nationalsozialisten zu den leitenden Redakteuren. Am 10. Februar 1931 wurde ihm die Funktion des Verantwortlichen Redakteurs übertragen und während der Abwesenheit von Paul Bugdahn, Abgeordneter des Preußischen Landtags, übernahm er auch dessen Aufgaben als geschäftsführender Redakteur.

Richter wohnte in Altona und war von 1927 bis 1933 Stadtverordneter. Bereits ein Jahr nach seiner Wahl zum Stadtverordneten übernahm er den Vorsitz der SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung. Er zählte damit zu den führenden Sozialdemokraten in Altona. Nach den Kommunalwahlen am 12. März 1933 gehörte er kurzfristig dem Schleswig-Holsteinischen Provinziallandtag an, weil der sich auf der Flucht vor den Nationalsozialisten befindende Altonaer Oberbürgermeister, Max Brauer, sein Mandat nicht mehr annehmen konnte.

Richter wurde von den nationalsozialistischen Machthabern als Redakteur entlassen. Sein Angestelltenverhältnis wurde am 2. Juni 1933 mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Er wurde unter Polizeiaufsicht gestellt und ihm wurde ausdrücklich jegliche politische Betätigung untersagt. Richter führte gegen die unter NS-Verwaltung gestellte Firma Auer & Co eine Gehaltsklage, die sowohl vom Hamburger Arbeitsgericht als auch im Juli 1933 vom Landesarbeitsgericht zu seinen Gunsten entschieden wurde. Trotz des Gerichtsurteils lehnte der NS-Senat die Ansprüche im November 1933 ab. Durch Berufsverbot war Richter die Möglichkeit genommen, als Redakteur zu arbeiten. Ab August 1934 betätigte er sich in der von seiner Frau erworbenen Leihbücherei. 1938 wurde ihm gestattet, den Gewerbebetrieb, der bis dahin nur geringe Erträge erbracht hatte, selbst zu übernehmen.

Wiederholt wurde Richter von der Gestapo zu Vernehmungen geladen, auch musste er mehrere Hausdurchsuchungen über sich ergehen lassen. 1938 stand er unter dem Verdacht, illegale Verbindungen zum Ausland zu unterhalten; 1943 wurde ihm illegale politische Betätigung vorgeworfen. Nach dem Hitler-Attentat wurde Richter vom 22. August bis zum 4. September 1944 inhaftiert. Im April 1945 wurde er noch zum Polizeidienst eingezogen.

Nach dem Ende des NS-Regimes beteiligte sich Johannes Richter am demokratischen Aufbau. Er gehörte dem provisorischen SPD-Landesvorstand an. Nach der Zulassung deutscher Zeitungen wurde er 1946 wieder Chefredakteur beim ”Hamburger Echo”. Richter war von 1946 bis zu seinem Tod Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft. Literatur:
FuD, S. 121f; Verfolgung S. 76f

HM

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