Finck, Max

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Finck, Max

* 25.07.1899 in Hamburg
† 11.02.1977

Rechtsanwalt

– SPD 1926-1933, ab 1945 MdBü

– 1 Jahr 6 Monate KZ Fuhlsbüttel, Untersuchungshaft Hamburg, Gefängnis Fuhlsbüttel 1935-1937 wg. Vorbereitung zum Hochverrat

– Berufsverbot

Leben und Werk

Max Finck besuchte das Realgymnasium des Johanneums. Er studierte Geschichte, Volkswirtschaft und Rechtswissenschaft und machte sich 1930 mit einer Anwaltspraxis in den Großen Bleichen 36 selbstständig. Finck, der seit 1926 der SPD angehörte, befasste sich zunächst vor allem mit Mietzahlungs- und Räumungsprozessen und trieb für das "Hamburger Echo” überfällige Anzeigengebühren ein. Neben diesen Zivilprozessverfahren trat Finck ab 1932 im norddeutschen Raum als Strafverteidiger in den sich häufenden politischen Prozessen auf. Im August 1933 entzogen die Nationalsozialisten dem Sozialdemokraten die Zulassung als Rechtsanwalt.

In der Folgezeit war es ihm wegen seiner politischen Vergangenheit nicht möglich, eine Beschäftigung zu finden. Anfang 1934 begab er sich deshalb nach Kopenhagen. Aber auch hier konnte er als Emigrant keine Arbeit finden, so dass er bereits nach wenigen Wochen zurück nach Deutschland kam. Am 5. November 1935 wurde Finck wegen Beihilfe zur Vorbereitung des Hochverrats verhaftet und bis Mai 1936 im KZ Fuhlsbüttel festgehalten. Anschließend folgte Untersuchungshaft, die bis zu seiner Verurteilung durch das Hanseatische Oberlandesgericht im Januar 1937 dauerte. Finck wurde zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis verurteilt und kam unter Anrechnung der bereits verbüßten Haftzeit im Mai 1937 frei.

Finck lebte weiterhin von seinen Ersparnissen und war später auf die Unterstützung durch seine Mutter angewiesen. Erst mit dem Arbeitskräftemangel nach dem Kriegsbeginn konnte er im Februar 1940 eine dauerhafte Anstellung als Syndikus beim Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen finden. Vermutlich hatte Erich Klabunde, der selbst als sozialdemokratischer Journalist arbeitslos geworden war und 1939 bei diesem Verband eine Beschäftigung als Geschäftsführer gefunden hatte, den Parteifreund untergebracht.

Nach Kriegsende wurde Max Finck im August 1945 wieder als Anwalt zugelassen. Im selben Monat übernahm er die Leitung des Wohnwirtschafts- und Siedlungsamtes, die er bis Anfang 1949 ausübte. Er beteiligte sich am demokratischen Aufbau und gehörte von Februar 1949 bis April 1966 der Hamburgischen Bürgerschaft an.
Literatur:
FuD, S. 56
HM

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