Born, Friedrich

Born, Friedrich

* 18.04.1903 in Magdeburg

Heizungsmontagemeister, Behördenangestellter

– SPD 1925–1933, Distriktsführer, Reichsbanner, SPD ab 1945 Distriktsvorsitzender

– 10 Wochen Schutzhaft, Untersuchungshaft Hamburg, Fuhlsbüttel 1933 wg. Verstoßes gegen das Schusswaffengesetz (Prozess Klockow und Genossen)

– Verlust des Arbeitsplatzes, Polizeiaufsicht

– Betriebsratsvorsitzender

Leben und Werk

Friedrich Born wurde in Magdeburg geboren und absolvierte nach der Volksschule von 1917 bis 1921 eine Ausbildung als Maschinenbauer. Anschließend arbeitete er in seinem Beruf, ab 1925 war er als Heizungsmonteur tätig und fand 1932 eine Anstellung als Heizungsmonteur und Montagemeister bei der Wandsbeker Firma Karl M. Gross KG.

Friedrich Born wurde 1925 Mitglied der SPD und trat in das Reichsbanner ein. Hier betätigte er sich in Zusammenarbeit mit dem Oberleutnant der Polizei, Carl Breuer, als Ausbilder der Schutzformation (Schufo). Born wohnte in der Düppelstraße 51 und engagierte sich im SPD Distrikt Harvestehude-Hoheluft zunächst als Bezirksleiter und später als Pionierleiter. Im Februar 1932 wurde er zum Distriktsführer gewählt.

Da Friedrich Born an mehreren Zusammenstößen des Reichsbanners mit der SA beteiligt war, sah er sich unmittelbar nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten in Hamburg der Verfolgung ausgesetzt. Bereits am 7. März 1933 suchten SA Männer bei ihm nach Waffen. Im April 1933 wurden er und andere Sozialdemokraten abgeholt. Born wurde aufgefordert, Aussagen, die er im Zusammenhang mit den Zusammenstößen gemacht hatte, zurückzunehmen. Auch verlangten die NS-Schergen von Born, an Hitlers Geburtstag die Hakenkreuzflagge zu hissen. Daraufhin tauchte Friedrich Born mehrere Wochen unter und nahm seine Arbeit erst wieder auf, als sich die Lage etwas beruhigt hatte. Am 15. Juni 1933 folgte er der nach seiner Erinnerung „offiziell einberufenen Sitzung der Funktionäre der S.P.D. im Hamburger Echo“ und wurde verhaftet.

Nachdem Friedrich Born zusammen mit anderen Teilnehmern am 22. Juli 1933 aus dem Gefängnis entlassen worden war, geriet er bereits zwei Tage später wieder in Haft. Born wurde im Zusammenhang mit Waffenfunden gesucht und nach seiner Verhaftung geprügelt, getreten und 24 Stunden in einem Schrank eingesperrt. Die schwere Misshandlung führte später zum Verlust der Zähne. Zusammen mit drei weiteren Reichsbannermännern kam er am 7. August 1933 vor ein Schnellgericht. Da die Gewehre ordnungsgemäß von der Einwohnerwehr übernommen worden waren, wurden nur die beiden Waffenbesitzer wegen Verbrechen gegen das Schusswaffengesetz zu sechs Monaten Haft verurteilt. Friedrich Born wurde hingegen auf der Grundlage der „Schleicher-Amnestie“ freigesprochen. Die Gestapo ließ ihn allerdings nicht frei, sondern überführte ihn in das Konzentrationslager Fuhlsbüttel, wo er noch bis zum 28. August 1933 gefangen gehalten wurde.

Friedrich Born konnte seine Arbeit in seiner Firma zunächst wieder aufnehmen. Im November 1934 erhielt er – nach seiner Ansicht aus politischen Gründen – die Kündigung. Das Arbeitsamt lehnte eine Vermittlung ab. Schließlich fand Born mit Hilfe von Gleichgesinnten Ende Januar 1935 einen Arbeitsplatz bei der Firma Heidenreich & Harbeck, bei der schon andere Verfolgte untergekommen waren.

Die Verfolgung durch die Nationalsozialisten dauerte an. Als im März 1938 Robert Finnern und Wilhelm Bock wegen einer Sendung illegalen Materials aus Dänemark verhaftet wurden, musste Friedrich Born erneut eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen. Nach 1945 engagierte sich Friedrich Born beim Wiederaufbau der SPD und übernahm wieder die Funktion eines Distriktsleiters. Friedrich Born arbeitete zunächst als Behördenangestellter im Amt für Wirtschaft und von 1947 bis 1961 als kaufmännischer Angestellter, bevor er Sachbearbeiter beim Bundesluftschutzverband wurde.
Literatur:
Echo-Versammlung, S. 35f 

Aus der Wiedergutmachungsakte:

III. Angaben über Verfolgung
Auf Grund der Verfolgung, aus politischen Gründen, der N.S.D.A.P. wurde ich als Funktionär (Distriktsleiter) der S.P.D. am 16.6.1933 im „Hamburger Echo“ mit 32 anderen Funktionären, wie Schönfelder, Meitmann, Staudinger, Podeyn, Schmedemann, Grete Zabe, Karpinski u. anderen verhaftet und unter Anklage wegen Hochverrat gestellt, am 22.7.33 entlassen. Am 24.7.33 erneut verhaftet und es wurde mir ein Verfahren, als Waffenmeister des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold gegen mich eröffnet wegen Verbrechen gegen das Schußwaffengesetz. Vor einem Schnellgericht wurde ich auf Grund der Schleicher-Amnestie vom Dezember 32 freigesprochen. Mit diesem Freispruch war die Gestapo nicht einverstanden und ich wurde nach Fuhlsbüttel, Frauenzuchthaus C 4 überführt, von hier am 28.8.1933 entlassen, jedoch unter Polizeiaufsicht gestellt, welche im Dezember 33 aufgehoben wurde. Während dieser Zeit wurde meine Entlassung [aus dem Betrieb, d.V.]betrieben & 7 Hausdurchsuchungen vorgenommen, bei welchen mir 17 Bücher, welche, da es sich zum Teil um Jubiläumsausgaben handelt, überhaupt nicht ersetzt werden können, ein Teil kann ich nicht mehr genau angeben. Meine R.B. [Reichsbanner] Ausrüstung wurde beschlagnahmt. Seiner Zeit stand ich in Beschäftigung als Heizungsmonteur & Montagemeister und hatte einen Lohn von 1,52 RM, durch wiederholtes Nachfassen der Gestapo wurde ich im November 1934 wegen Arbeitsmangel entlassen. Während den Vernehmungen bei der Gestapo wurden mir 22 Zähne losgeschlagen, welche nie wieder richtig fest wurden und ich in Behandlung bei Dr. Blanke-Rower auf Parodondose behandelt & operiert wurde, dadurch erreichte ich ein Einhalten, verlor jedoch Zahn um Zahn u. bin heute Prothesenträger.

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