Burmester, Carl* 29.04.1905 in Hamburg Klempner- und Installateurmeister | - SPD 1924 – 1933, - 1 Jahr 6 Monate Schutzhaft Fuhlsbüttel, Untersuchungshaft Hamburg, Gefängnis Fuhlsbüttel 1935/36 wg. Vorbereitung zum Hochverrat (Prozess Mehnke und Genossen) - Geschäftsboykott, Verlust der Wohnung |
Leben und Werk
Carl Burmester absolvierte eine Ausbildung zum Klempner und war seit dem 12. Mai 1931 als Filialleiter in der Zweigstelle Tangstedter Landstraße 152 der Klempnerei-Betriebsgenossenschaft tätig. Am 1. Dezember 1933 wurde die Genossenschaft von den Nationalsozialisten liquidiert. Burmester kaufte daraufhin den bisher von ihm geführten Betrieb. Eine Übernahme der auf stadteigenem Gelände gelegenen Betriebsstätte durch Burmester sowie die Vergabe von Klempnerarbeiten in der Staatssiedlung Langenhorn, dem größten Kunden der Klempnerei-Betriebsgenossenschaft, waren bereits ausgehandelt, als die Nationalsozialisten eine SA Mitgliedschaft zur Bedingung machten. Burmester lehnte ab und bekam weder die Werkstatt noch die Aufträge. Statt dessen wurde ihm wie vielen anderen Sozialdemokraten auch Ende 1933 die Siedlerwohnung mit einer kurzfristigen Räumungsfrist gekündigt. Burmester war seit 1924 Mitglied der SPD und übte die Funktion eines Bezirksführers im Distrikt Langenhorn aus. Auch dem Reichsbanner gehörte er an. Er rechnete zu dem engeren Freundeskreis um Bruno Lauenroth, der nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten in Langenhorn eine illegale SPD-Gruppe aufbaute. Burmesters Werkstatt diente dabei als Treffpunkt für politische Besprechungen. Nachdem Lauenroth bereits am 7. Januar 1935 verhaftet worden war, wurde Burmester zwölf Tage später festgenommen. Vorgeworfen wurde ihm, "den organisatorischen Zusammenhalt der illegalen SPD aufrecht und hochverräterische Flugblätter verbreitet zu haben”. Neun Wochen war Burmester schwersten Misshandlungen ausgesetzt. Er wurde Tag und Nacht an den Armen mit Handschellen gefesselt, nachts auch an den Beinen. Bei den Vernehmungen wurde er mit Fußtritten in den Rücken traktiert und musste Misshandlungen am Kopf erdulden. Am 19. Juli 1935 wurde Burmester vom Hanseatischen Oberlandesgericht wegen Vorbereitung zum Hochverrat zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Strafe verbüßte er bis zum 19. Juli 1936 im Gefängnis Fuhlsbüttel. Nach seiner Freilassung erhielt Burmester keine Genehmigung, seine Meisterprüfung abzuschließen, deren praktischen Teil er kurz vor seiner Verhaftung absolviert hatte. Von Dezember 1942 bis zum Mai 1945 war Burmester zur Wehrmacht eingezogen. Literatur:FuD, S. 37f HM