Bade, Alfred* 24.08.1884 in Hamburg, Schiffszimmerer | - SPD 1909 – 1933, Vertrauensmann, SPD ab 1945 - 2 Jahre Schutzhaft Zuchthaus Hamburg 1939 – 1941 wg.Vorbereitung zum Hochverrat - Ehrverlust
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Leben und Werk
Alfred Bade wurde als Sohn eines Bleichers geboren. Nach dem Besuch der Volksschule erlernte er das Schiffszimmererhandwerk. Dann fuhr er mehrere Jahre zur See. Von 1911 bis 1914 war er bei der Hamburg-Amerika-Linie beschäftigt. Während des Krieges kam er zunächst zu einer Marinedivision, später zur Marinewerft in Wilhelmshaven. Nach Kriegsende kehrte er nach Hamburg zurück, wo er auf verschiedenen Werften Beschäftigung fand. 1931 wurde er arbeitslos. In dieser Zeit betätigte er sich gelegentlich als Kassierer bei der Volksfürsorge. Seit 1936 arbeitete er wieder in seinem erlernten Beruf auf der Deutschen Werft in Finkenwerder. Alfred Bade trat 1909 in die SPD ein und übernahm für einige Jahre die Funktion des Kassierers. Als Betriebsvertrauensmann war er seit 1921 Mitglied des Deutschen Metallarbeiter-Verbandes. Am 20. Juni 1939 wurde Bade vom 2. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts "wegen fortgesetzter Vorbereitung des Hochverrats" zu zwei Jahren Zuchthaus mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt. Ihm wurde zur Last gelegt, auf den morgendlichen Fahrten zu seiner Arbeitsstelle, der Deutschen Werft, mit seinen auf dem Schiff mitfahrenden Arbeitskollegen ständig "staatsgefährdende Gespräche" geführt zu haben. Der als Zeuge bei der Gerichtsverhandlung auftretende Wegner (seit 1931 Mitglied der NSDAP und der SA) hatte seit November 1938 die Äußerungen von Bade schriftlich festgehalten und bei der Gestapo Anzeige erstattet. Demnach soll Bade der Wortführer in den Gesprächen gewesen sein und ständig die Regierung kritisiert und ihren baldigen Zusammenbruch vorausgesagt haben. So habe er behauptet: "Der Staat wisse nicht mehr ein noch aus, das Reich sei vollkommen fertig und werde bald zusammenbrechen." Ferner soll er gesagt haben: "Die Erziehung in der Hitlerjugend entziehe den Eltern die Gewalt über ihre Kinder." Das Gericht befand, dass "Mundpropaganda" dieser Art besonders "staatsgefährdend" sei und daher scharfer Ahndung bedarf. Am Schluss der Urteilsbegründung hieß es: "Im übrigen hatte der Senat auch auf Grund der politischen Vergangenheit des Angeklagten und im Hinblick auf seine ganze Persönlichkeit den Eindruck, dass es sich bei ihm um einen Menschen handelt, der nicht im geringsten gewillt ist, sich in die Volksgemeinschaft einzugliedern und bei dem daher eine Wandlung in seiner inneren Einstellung nicht zu erwarten ist." Alfred Bade war eine Persönlichkeit, die auch vor Gericht, im Wissen um die ihm drohende harte Strafe, unbeugsam blieb. Von April 1939 bis April 1941 verbüßte Bade seine Strafe im Zuchthaus Fuhlsbüttel. Nach seiner Entlassung arbeitete er bei der Firma Rathgen als Bootsbauer, bei der er 1949 wegen Arbeitsmangel entlassen wurde. Zuletzt wohnte er mit seiner Frau Johanna in der Alsterdorfer Straße 115. Literatur:FuD, S. 24f MS